Auslandsaufenthalte

Neue Kulturen kennenlernen, Sprachkenntnisse vertiefen, selbständig und unabhängig werden – das alles verspricht ein Studium, ein Sprachkurs oder ein Praktikum im Ausland. Für Hochschulabsolventen wird internationale Erfahrung immer wichtiger. Der Arbeitsmarkt ist auf gut ausgebildete Fach- und Führungskräfte angewiesen, die sowohl über internationale und damit interkulturelle Kompetenzen, als auch über umfängliche Sprachkenntnisse verfügen. Jedoch sprechen nicht nur fachliche Gründe für diesen Blick über den Tellerrand. Auch die damit verbundenen persönlichen Erfahrungen sind von unschätzbarem Wert. Im Rahmen des dualen Studiums an der FHSMP sind längere Auslandsaufenthalte eine Herausforderung, da die Studierenden ihrem Praxispartner für die Zeit des Auslandsaufenthalts nicht zur Verfügung stehen. Hier ist eine gute Kommunikation mit dem Praxispartner, aber auch mit den betreffenden Modulverantwortlichen unabdingbar. Nichtsdestotrotz ist es möglich, für kürzere Aufenthalte (drei Wochen bis zwei Monate), die sich einfacher in das duale Studium integrieren lassen, eine finanzielle Förderung durch die FHSMP zu erhalten. 

Studierende der FHSMP können für Auslandsaufenthalte unter anderem das vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) aufgelegte Programm „PROMOS“ nutzen. Mit diesem Programm können Studienaufenthalte mit Stipendien und Reisekostenpauschalen sowie einmaligen Kursgebührenpauschalen gefördert werden. Da nur begrenzt finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, hängen die  Möglichkeiten zur Kombination der Zuschüsse und somit die tatsächliche  Höhe  des Stipendiums von der Anzahl der Bewerber ab. Die Stipendien werden von der FHSMP selbst in einem qualitätsorientierten und leistungsbezogenen Auswahlverfahren auf Basis der eingereichten Bewerbungsunterlagen und eines persönlichen Auswahlgesprächs vergeben. Im Anschluss an den Auslandsaufenthalt müssen ein Abschlussbericht und ein Nachweis über die Dauer des Aufenthalts eingereicht werden.

Bewerbungen sind für Aufenthalte bis zum 30.06. bis zum 31.03. des gleichen Jahres, für Aufenthalte bis zum 31.12. bis zum 31.10. des gleichen Jahres einzureichen. Die Bewerbungsunterlagen müssen ein ausgefülltes Bewerbungsformular mit Motivationsschreiben, sowie die Zusage der Gasteinrichtung oder den vorangegangenen Schriftverkehr beinhalten.

Ihre Ansprechpartnerin Kristin Wick steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung (wick@fhsmp.de).

Ihre Ansprechpartnerin

Dr. Kristin Wick
Akademische Mitarbeiterin

E-Mail: wick@fhsmp.de