Internationalen Gaststudierenden stehen an der FHSMP, sofern Kapazitäten vorhanden sind, alle Studiengänge und Spezialisierungen offen. Sie erhalten einen auf ihre persönlichen Voraussetzungen und Lernziele abgestimmten Sonderstudienplan, in dem auch die Studiengebühren individuell festgelegt werden, und studieren schwerpunktmäßig in reinen Hochschulmodulen, für die keine Zusammenarbeit mit einer Praxispartnerin bzw. einem Praxispartner (im Rahmen des dualen Studiums) notwendig ist.
Ein Gaststudium an der FHSMP erstreckt sich in der Regel über ein oder zwei Semester. Die erbrachten Studienleistungen werden mit ECTS-Punkten bewertet und können dadurch auf das Studium an der Stammhochschule angerechnet werden.
Voraussetzung für ein Gaststudium an der FHSMP sind die Immatrikulation an einer anerkannten Hochschule außerhalb Deutschlands und deren Zustimmung. Außerdem sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 GER erforderlich, weil die Unterrichtssprache in allen Studiengängen überwiegend Deutsch ist.
Die Bewerbung um ein Gaststudium erfolgt formlos, sollte aber ein umfassendes Motivationsschreiben beinhalten, aus dem die Beweggründe für das angestrebte Gaststudium und die damit verbundenen persönlichen Perspektiven hervorgehen.
Ihr Ansprechpartner Prof. Dr. Silvester Stahl steht Ihnen für Fragen gern zur Verfügung.
Neue Kulturen kennenlernen, Sprachkenntnisse vertiefen, selbstständig und unabhängig werden – das alles verspricht ein Studium, ein Sprachkurs oder ein Praktikum im Ausland. Für Hochschulabsolvent:innen wird internationale Erfahrung immer wichtiger. Der Arbeitsmarkt ist auf gut ausgebildete Fach- und Führungskräfte angewiesen, die sowohl über internationale und damit interkulturelle Kompetenzen als auch über umfängliche Sprachkenntnisse verfügen. Jedoch sprechen nicht nur fachliche Gründe für diesen Blick über den Tellerrand. Auch die damit verbundenen persönlichen Erfahrungen sind von unschätzbarem Wert. Im Rahmen des dualen Studiums an der FHSMP sind längere Auslandsaufenthalte eine Herausforderung, weil die Studierenden ihrer Praxispartnerin bzw. ihrem Praxispartner für die Zeit des Auslandsaufenthalts nicht zur Verfügung stehen. Hier ist eine gute Kommunikation mit der Praxispartnerin bzw. dem Praxispartner sowie den betreffenden Modulverantwortlichen wesentlich. Dennoch ist es möglich, für kürzere Aufenthalte (drei Wochen bis zwei Monate), die sich einfacher in das duale Studium integrieren lassen, eine finanzielle Förderung durch die FHSMP zu erhalten.
Studierende der FHSMP können für Auslandsaufenthalte unter anderem das vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) aufgelegte Programm „PROMOS“ nutzen. Damit können Studienaufenthalte mit Stipendien und Reisekostenpauschalen sowie einmaligen Kursgebührenpauschalen gefördert werden. Weil nur begrenzt finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, hängen die Möglichkeiten zur Kombination der Zuschüsse und demzufolge die tatsächliche Höhe des Stipendiums von der Anzahl der Bewerbenden ab. Die Stipendien werden von der FHSMP selbst in einem qualitätsorientierten und leistungsbezogenen Auswahlverfahren auf Basis der eingereichten Bewerbungsunterlagen und eines persönlichen Auswahlgesprächs vergeben. Im Anschluss an den Auslandsaufenthalt müssen ein Abschlussbericht und ein Nachweis über die Dauer des Aufenthalts eingereicht werden.
Bewerbungen für Aufenthalte bis zum 30. Juni sind bis einschließlich 31. März desselben Jahres, für Aufenthalte bis zum 31. Dezember bis einschließlich 31. Oktober desselben Jahres einzureichen. Die Bewerbungsunterlagen müssen ein ausgefülltes Bewerbungsformular mit Motivationsschreiben sowie die Zusage der Gasteinrichtung oder den vorangegangenen Schriftverkehr beinhalten.
Ihre Ansprechpartnerin Dr. Kristin Wick steht Ihnen bei Fragen gern zur Verfügung.
Hochschulen, denen die ECHE verliehen wurde, bekennen sich in ihrem Erasmus Policy Statement (EPS), d. h. ihrer Erasmus Erklärung zur Hochschulpolitik, zu den Kernthemen der europäischen Hochschulbildung und den Schwerpunkten der neuen Erasmus Programmgeneration. Das EPS beschreibt sowohl die allgemeine Strategie der Hochschule als auch die konkrete Umsetzung der wesentlichen Grundsätze des Programms (Erasmus Policy Statement 2021-2027).
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