15.03.2023 21:57

200 € Einmalzahlung: Antrag ab sofort möglich.

Seit dem 15. März 2023 ist der Antrag auf Einmalzahlung bundesweit möglich. Sobald Sie Ihren Zugangscode erhalten haben, können Sie die Einmalzahlung online beantragen. Der Antrag kann bis zum 30. September 2023 gestellt werden.


Eine detaillierte Beschreibung der Voraussetzungen finden Sie unter einmalzahlung200.de. Die Einmalzahlung von 200 Euro ist steuerfrei und wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.

Studierende und Fachschüler, die

  • zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule oder Fachschule in Deutschland immatrikuliert bzw. angemeldet gewesen sind und
  • ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

1. Zugangscode eingeben

Sobald es los geht, erhalten Sie von Ihrer Ausbildungsstätte einen Zugangscode. Der Zugangscode ist Ihr persönlicher Schlüssel, um den Antrag aufzurufen

 2. Identität nachweisen

Mit Ihrer BundID melden Sie sich zum Antrag an. Ihre Identität weisen Sie zum Beispiel mit dem Online-Ausweis nach.

3. Online-Antrag ausfüllen

Der Antrag ist schnell ausgefüllt. Halten Sie Ihre Kontoverbindung (IBAN) bereit, bestätigen Sie die Erklärungen und senden Sie den Antrag online ab.

4. Einmalzahlung erhalten

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie per E-Mail einen Bescheid mit der Bewilligung und die 200 Euro auf Ihr angegebenes Konto.

Die FHSMP bzw. die ESAB Beruflichen Schulen sind an diesem Beantragungsverfahren nur mittelbar beteiligt. Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung und die Auszahlung nicht über uns erfolgen. Bitte haben Sie ebenso Verständnis dafür, dass wir weder Angaben zum Stand des Beantragungsverfahrens geben noch hierauf Einfluss nehmen kann. Wir gehen davon aus, dass sich bei eventuell auftretenden Unklarheiten die für die Bewilligung und Auszahlung zuständige zentrale Stelle in Brandenburg mit Ihnen als Antragstellende in Verbindung setzen wird.