Sie können einen Großteil der Studiengebühren steuerlich geltend machen. Dabei hängt das Einsparpotenzial bei der Finanzierung Ihres Masterstudiums von Ihrer persönlichen Lebenssituation und grundlegenden Fakten ab.
Schließt sich Ihr Masterstudium als Zweitstudium an ein Bachelorstudium an, können die Ausgaben als Werbungskosten geltend gemacht werden. Demnach sind Studiengebühren, Fahrtkosten, Literatur oder der Laptop ganz oder teilweise absetzbar.
Ist das Masterstudium kein Zweitstudium, weil Sie zum Beispiel bereits einen anderen Master abgeschlossen haben, können die Aufwendungen als Sonderausgaben deklariert werden.
Bei der Finanzierung Ihres Masterstudiums können Sie auf die Förderung durch den Staat oder auf Studienkredite setzen.
BAföG: Bei einem Masterstudium nach dem Bachelorstudium handelt es sich aus Sicht des BAföG nicht um ein Zweitstudium. Nach einem abgeschlossenen Bachelorstudiengang können Sie problemlos BAföG für den Master beantragen. Voraussetzungen sind, dass Sie nicht älter als 45 Jahre sind, dass der Master berufsqualifizierend ist und dass es sich um ein Vollzeitstudium von mindestens zwei bis vier Semestern handelt. Für die FHSMP ist die BAföG-Beratung des Studentenwerks Potsdam zuständig.
Kindergeld: Der Kindergeldanspruch kann sich über das 18. Lebensjahr hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres verlängern, wenn Sie in dieser Zeit ein Studium absolvieren. Ein Master kann als Erststudium gelten, wenn er im sachlichen, zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang zum Bachelor steht. Es wird dann von einer mehrstufigen Erstausbildung gesprochen. Beim Masterstudium als Zweitstudium ist die Kindergeldzahlung an zusätzliche Bedingungen geknüpft und muss die Haupttätigkeit darstellen.
KfW-Kredite: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und vergibt zinsgünstige Bildungs- und Studienkredite. Der KfW-Bildungskredit eignet sich zur Unterstützung bei kurzfristigen finanziellen Engpässen oder für die Studienabschlussphase. Ein KfW-Studienkredit unterstützt Sie über die gesamte Studiendauer.
Stipendien können Ihnen dabei helfen, Ihr Studium zu finanzieren, weil Sie eine finanzielle Förderung erhalten, die Sie im Gegensatz zum BAföG nicht zurückzahlen müssen. Zusätzlich zur finanziellen Förderung beinhaltet ein Stipendium meist auch eine ideelle Unterstützung, indem Sie zum Beispiel an Tagungen, Workshops, Seminaren oder anderen Veranstaltungen teilnehmen können.
Deutschlandstipendium: Das Deutschlandstipendium beträgt 300 Euro pro Monat. 150 Euro davon übernehmen private Fördernde, wie Unternehmen, Stiftungen, Alumni und andere Privatpersonen. Die anderen 150 Euro übernimmt der Bund. Das Deutschlandstipendium wird von den Hochschulen direkt an die Stipendiatinnen und Stipendiaten ausgezahlt. Die Förderung wird einkommensunabhängig vergeben und kann zusätzlich zum BAföG bezogen werden. Unsere Studienberatung beantwortet Ihnen gern Ihre Frage zum Deutschlandstipendium.
Stipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES): Die Studienförderung der FES vergibt Stipendien an deutsche und ausländische Studierende und Promovierende, die sich besonders engagieren.
Weitere Stiftungen, die ein Stipendium vergeben:
Lassen Sie Ihren Arbeitgeber in Ihre Qualifikation investieren, denn von Ihren Kompetenzen profitieren nicht nur Sie. Die Masterstudiengänge in der Studienform berufsbegleitend und Teilzeit ermöglichen es Ihnen, neben dem Studium Ihrer Arbeitstätigkeit nachzugehen.
Unsere Studienberatung unterstützt Sie gern bei der Suche nach der richtigen Finanzierung und beantwortet Ihre Fragen.
Ihre Privatsphäre ist uns wichtig.
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