Studienfinanzierung

Mit Tipps und Empfehlungen unterstützen wir Sie gerne dabei, den richtigen Finanzierungweg zu finden, damit Sie sich optimal auf Ihr Studium fokussieren können.

Sie können einen Großteil der Studiengebühren steuerlich geltend machen. Dabei hängt Ihr Einsparpotenzial von Ihrer persönlichen Lebenssituation und grundlegenden Fakten ab.

Schließt sich Ihr Masterstudium als Zweitstudium an ein Bachelor-Studium an, können die Ausgaben als Werbungskosten geltend gemacht werden.Somit sind Studiengebühren, Fahrtkosten, Literatur oder sogar der Laptop ganz oder teilweise mithilfe der Steuererklärung absetzbar.

Ist das Masterstudium kein Zweitstudium, da Sie zum Beispiel bereits einen anderen Master abgeschlossen haben, können die Aufwendungen als Sonderausgaben deklariert werden.

Bei der Finanzierung Ihres Masterstudiums können Sie auf die Förderung durch den Staat oder auf Studienkredite setzen

BAföG: Bei einem Masterstudium nach dem Bachelorstudium handelt es sich aus Sicht des BAföG nicht um ein Zweitstudium. Nach einem abgeschlossenen Bachelor-Studiengang können Sie problemlos BAföG für den Master beantragen. Voraussetzungen sind, dass Sie nicht älter als 45 Jahre sind, dass der Master berufsqualifizierend ist und dass es sich um ein Vollzeitstudium von mindestens zwei bis vier Semestern handelt.

Kindergeld: Der Kindergeldanspruch kann sich über das 18. Lebensjahr hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres verlängern, wenn Sie in dieser Zeit ein Studium absolviert. Ein Master kann als Erststudium gelten, wenn er im sachlichen, zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang zum Bachelor steht. Es wird dann von einer mehrstufigen Erstausbildung gesprochen. Beim Masterstudium als Zweitstudium ist die Kindergeldzahlung an zusätzliche Bedingungen geknüpft und muss die Haupttätigkeit darstellen.

KfW-Kredite: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und vergibt zinsgünstige Bildungs- und Studienkredite. Der KfW-Bildungskredit eignet sich zur Unterstüztzung bei kurzfristigen finanziellen Engpässen oder für die Studienabschlussphase (>> mehr Informationen), der KfW-Studienkredit unterstützt Sie über die gesamte Studiendauer (>> mehr Informationen)

Stipendien können Ihnen dabei helfen, Ihr Studium zu finanzieren, da Sie eine finanzielle Förderung erhalten, die Sie im Gegensatz zum BAföG nicht zurückzahlen müssen. Zusätzlich zur finanziellen Förderung beinhaltet ein Stipendium meist auch eine ideelle Unterstützung, indem Sie z.B. an Tagungen, Workshops, Seminaren oder anderen Veranstaltungen teilnehmen können.

Deutschlandstipendium: Das Deutschlandstipendium beträgt 300 Euro pro Monat. 150 Euro davon übernehmen private Fördernde wie Unternehmen, Stiftungen, Alumni und andere Privatpersonen. Die anderen 150 Euro übernimmt der Bund. Das Deutschlandstipendium wird von den Hochschulen direkt an die Stipendiatinnen und Stipendiaten ausgezahlt. Die Förderung wird einkommensunabhängig vergeben und kann auch zusätzlich zum BAföG bezogen werden. Unsere Studienberatung beantwortet Ihnen gerne Ihre Frage zum Deutschlandstipendium.

Stipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung: Die FES-Studienförderung vergibt Stipendien an deutsche und ausländische Studierende und Promovierende, die sich besonders engagieren [>> mehr Informationen]

Weitere Stiftungen, die ein Stipendium vergeben:

>> Friedrich-Naumann-Stiftung

>> Hans-Böckler-Stiftung

>> Stiftung der Deutschen Wirtschaft

Lassen Sie Ihren Arbeitgeber in Ihre Qualifikation investieren - denn von Ihren neuen Kompetenzen profitieren nicht nur Sie. Die Masterstudiengänge in der Studienform Berufsbegleitend und Teilzeit ermöglichen es Ihnen, neben dem Studium Ihrer Arbeitstätigkeit nachzugehen.


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Hochschulberater

Patrick Ziebell

Tel.: 0331 90757-103
E-Mail: ziebell@fhsmp.de